Impfen in der Apotheke

Vorbeugen ist immer besser als heilen. Gemäss den neuen Bestimmungen der Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung dürfen Apothekerinnen und Apotheker ohne ärztliche Verordnung bestimmte Impfungen wie gegen Grippe, gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Tetanus-Prophylaxe bei Verletzten durchführen. Dies gilt für gesunde, erwachsene Personen.

Impfen – der kleine Piks, der Leben rettet

Unsere Teams an beiden Standorten haben eine spezifische Weiterbildung absolviert sowie die vom Kanton benötigte Impfbewilligung erhalten.

Bitte vereinbaren Sie vorgängig per Telefon oder E-mail einen Termin mit uns.

Die alljährlich angepasste Grippe-Impfung schützt den Geimpften selbst wie auch das Umfeld. Meistens pünktlich nach den Feiertagen zum Jahreswechsel steigen die Grippeinfektionen. Damit dies Sie nicht betrifft, kommen Sie jeweils ab November bei uns vorbei und lassen Sie sich impfen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter impfengegengrippe.ch

Die Zecke hat sich immer mehr verbreitet, unterdessen ist beinahe die gesamte Schweiz ein Risikogebiet der FSME-infizierten Zecken. Dagegen kann man sich impfen lassen. Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, die in einem Risikogebiet wohnen oder sich zeitweise dort aufhalten, wird deshalb die Impfung empfohlen. Gerne beraten wir Sie bezüglich des Vorgehens und der Prophylaxe eines Stiches – diesen gilt es trotz Impfung zu vermeiden.

Sei es ein Tierbiss oder eine Verletzung bei der Gartenarbeit – ohne die Tetanusimpfung kann so ein Unfall gefährlich verlaufen. Nach einer Grundimmunisierung im Kindesalter empfiehlt es sich, die Impfung in regelmässigen Abständen zu erneuern. Gerne prüfen wir Ihren Impfausweis und beraten Sie individuell.

Wenden Sie sich bitte an eines der vier Impfzentren des Kanton Aargaus.