CORONAVIRUS: COVID-ZERTIFIKAT

Geschrieben von Roland Wyss am 18. Juni 2021

Apotheke Wyss | COVID-19 | Reisende

Das COVID-ZERTIFIKAT dokumentiert eine COVID-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat. Ab dem 7. Juni 2021 wird das System bundesweit – schrittweise durch die einzelnen Kantone eingeführt.

Das Zertifikat steht voraussichtlich ab Juli 2021 für den Einsatz im Alltag zur Verfügung.

Wir alle erhoffen uns durch das COVID-ZERTIFIKAT ein Stückchen «Normalität» zurück. Endlich gibt es eine Ausweismöglichkeit, dass man geimpft, frisch getestet oder durch einen überstandenen Infekt immun ist.

COVID-ZERTIFIKAT – was ist das genau?

Das COVID-ZERTIFIKAT ist die lang erwartete Möglichkeit, eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis einwandfrei zu dokumentieren.

Das COVID-ZERTIFIKAT wird auf Anfrage in Papierform oder als PDF-Dokument mit einem QR-Code zur Verfügung gestellt.

COVID-ZERTIFIKAT: in Papierform

Das COVID-ZERTIFIKAT enthält neben Name, Vorname, Geburtsdatum und einer Zertifikatsnummer auch die Angaben zur COVID-19-Impfung, zur Genesung oder zum negativen PCR-Test- bzw. Antigen-Schnelltest-Resultat. Das Herzstück des COVID-ZERTIFIKATS ist der QR-Code. Dieser macht das Zertifikat dank einer elektronischen Signatur der Schweizerischen Eidgenossenschaft fälschungssicher und garantiert die Echtheit des COVID-ZERTIFIKATS.

Entwurf des COVID-ZERTIFIKATS für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen auf Papier.

COVID-ZERTIFIKAT: digital – einfaches Handling

In der «COVID Certificate»-App können Sie Ihr COVID-ZERTIFIKAT leicht in digitaler Form mitführen: mit der «COVID Certificate»-App den QR-Code auf Ihrem COVID-ZERTIFIKAT mit Hilfe der Kamera scannen und so auf dem Mobilgerät speichern. Dabei findet keine Speicherung der Daten in einem zentralen System statt.

Gut vorbereitet für Ihre Familien-Abenteuer

Es können mehrere COVID-ZERTIFIKATE in der «COVID Certificate»-App gespeichert werden, beispielsweise mehrere negative Testresultate oder die COVID-ZERTIFIKATE von Familienangehörigen. Zudem kann in der App nachgesehen werden, wie lange das COVID-ZERTIFIKAT gültig ist, respektive wann es in der Schweiz ablaufen wird.

So weisen Sie sich aus – analog und digital

Zum Vorweisen eines COVID-ZERTIFIKATS kann somit entweder der Ausdruck oder das elektronische COVID-ZERTIFIKAT in der App genutzt werden. Bei der Überprüfung des persönlichen COVID-ZERTIFIKATS kann verlangt werden, dass die betreffende Person sich durch ein Ausweisdokument mit Foto (z.B. Identitätskarte oder Pass) identifizieren lässt.

Was ist das COVID-ZERTIFIKAT und wie funktioniert es?

Erfahren Sie hier in nur 2:20 alle wichtigen Infos:

Wie installiere ich die «COVID Certificate»-App

So gehen Sie im Kanton Aargau vor:

Schritt: sich auf der Seite auf dem Onlineformular mit der eigenen Handy-Nummer registrieren. Frühestens 15 Tage nach der letzten Impfdosis wird der Kanton Ihnen das Zertifikat auf der App freischalten – oder, falls keine Handynummer vorhanden ist, in schriftlicher Form per Post innerhalb von 7 Tagen nach Hause senden.

Falls das COVID-ZERTIFIKAT zur Bestätigung eines negativen PCR-Testresultates verwendet wird, sollte ab Ende Juni das Zertifikat direkt in die Covid Certificate App geliefert werden.

Bei einem Schnelltest wird das Zertifikat direkt durch das Testzentrum ausgestellt (Aktuell technisch noch nicht möglich). Für die Selbsttest werden keine Zertifikate ausgestellt.

Sie erhalten ein COVID-ZERTIFIKAT, wenn die COVID-Erkrankung durch einen PCR-Test bestätigt wurde und die kantonale Behörde die Isolation aufgehoben hat. Anfordern kann man das COVID-ZERTIFIKAT über das Onlineformular.

Wie lange ist das COVID-ZERTIFIKAT gültig?

Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich je nachdem, ob Sie eine COVID-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis haben. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann sich die Gültigkeitsdauer verändern.

270 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis. Dabei wird nicht unterschieden, ob die geimpfte Person 2 Impfdosen erhalten hat oder ob der Infekt durchgemacht wurde und zur Immunisierung nur noch 1 Impfdosis benötigt wurde.

Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat und dauert ab dem Testresultat 270 Tage

PCR-Test: 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme
Antigen-Schnelltest: 24 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme

Einsatz COVID-ZERTIFIKAT – die Fakten

Wo und wie soll das COVID-ZERTIFIKAT in der Schweiz verwendet werden?

Die Details werden aktuell im Bundeshaus ausdiskutiert. Definitive Entscheide stehen noch aus. Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier (diese werden laufend aktualisiert):

Reisen mit dem COVID-ZERTIFIKAT: Einreise in andere Länder

Ein COVID-ZERTIFIKAT, das in der Schweiz gültig ist, bedeutet keine Garantie für die Einreise in andere Länder. Jedes Land bestimmt seine eigenen Einreiseregelungen und hat die Hoheit, sie je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage laufend anzupassen.

Entsprechend ist es wie bis anhin möglich, dass in gewissen Ländern strengere Einreiseregeln gelten als in der Schweiz. Deshalb sollten Sie sich vor jeder Reise über die Einreisebestimmung auf der offiziellen Webseite des Ziellands informieren.

Die Übersicht für den EU-Raum

Hilfreiche Informationen finden Sie hier:

Das COVID-ZERTIFIKAT für die Europäische Union

Die EU entwickelt momentan ebenfalls ein Zertifikat, das «EU Digital COVID Certificate». Das COVID-ZERTIFIKAT der Schweiz wird mit dem «EU Digital COVID Certificate» der EU kompatibel sein.

Gemäss Angaben der EU soll das «EU Digital COVID Certificate» den freien Personenverkehr innerhalb der EU und den Schengenstaaten erleichtern. Wie das Zertifikat eingesetzt wird, entscheiden die einzelnen Staaten.

 

Achtung! Der Unterschied zum Impfnachweis

Jede Person, die sich impfen lässt, erhält von der ausführenden Fachperson einen unterschriebenen Impfnachweis. Der Impfnachweis ist leider kein offizielles amtliches Dokument, es ist erst die Bestätigung, dass Sie geimpft worden sind.

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung wird im Impfnachweis festgehalten, wo die erste respektive die zweite Impfung von welchem Impfstoff injiziert wurde. Dadurch ist ersichtlich, ob die Immunisierung korrekt abgeschlossen wurde. Den Impfnachweis stellt diejenige Organisation aus, welche Sie geimpft hat (beispielsweise Impfzentrum, Pflegeheim, Arzt, Apotheke). Dieser Nachweis ist schlussendlich die Grundlage für das Covid-Zertifikat.

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit – denn diese liegt uns am Herzen.

Ihr Apotheke Wyss Team

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