LOA V ab 2026: Neue Medikamentenpreise in der Apotheke

Mehrere bunte Schweizer-Franken-Banknoten sind auf einer Fläche ausgebreitet, auf der vier Kapseln (zwei gelbe und zwei weiße) platziert sind, die die Wirkung von Medikamentenpreisen illustrieren. Das Bild konzentriert sich auf die Pillen und das Geld in der Nähe.

Neues Jahr, neue Regeln in der Apotheke: Seit dem 01.01.2026 gilt die LOA V. Diese Reform bringt eine neue Struktur für die Preise rezeptpflichtiger Medikamente und honoriert die Beratungsleistungen in der Apotheke neu. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag kompakt, was sich konkret ändert und warum dieser Schritt wichtig ist.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie die Preise der rezeptpflichtigen Medikamente festgelegt werden?

Medikamentenkategorien in der Apotheke

Um sich im «Abrechnungsdschungel» zurecht zu finden, hilft es, die verschiedenen Abgabekategorien zu kennen.Medikamente werden in folgende Swissmedic-Abgabekategorien eingeteilt:

  • Kategorie A: streng rezeptpflichtig, aufwändige Dokumentationspflicht, nur einmalige Abgabe (z.B. starke Schmerzmittel, Antibiotika)

  • Kategorie B: rezeptpflichtig, Dokumentationspflicht (z.B. Blutdruckmedikamente)

  • Kategorie D: nicht rezeptpflichtig (z.B. Hustensäfte, die auch ohne Rezept erhältlich sind)

Vom neuen Gesetz LOA V sind ausschliesslich Medikamente der Kategorien A und B betroffen.

 

Wie entsteht eigentlich ein Medikamentenpreis?

Seit Juli 2001 regelt der Bund die Preise für rezeptpflichtige Medikamente nach einem klaren System. Die LOA (leistungsorientierte Abgeltung) spielt dabei eine zentrale Rolle. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Kosten transparent zusammensetzen:

Die Preise, die die obligatorische Grundversicherung maximal bezahlt, sind in der Spezialitätenliste (SL) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) festgehalten. Es sind Preise, welche gesetzlich festgelegt werden und für alle Schweizer Apotheken verpflichtend sind. Der Preis wird vom BAG in einem 3-Jahres-Rhythmus geprüft und infolgedessen kommt es oftmals zu Preissenkungen.

Zeitgleich wurde die LOALeistungsorientierte Abgeltung») eingeführt. Diese regelt schweizweit, wie die pharmazeutischen Leistungen, welche die Apotheker*innen für Sie im Zusammenhang mit der Medikamentenabgabe erbringen, vergütet werden.

Günstiger für alle: Ein System, das Milliarden spart

Die Tarife für diese Abgeltung werden zwischen dem Verband der Schweizer Krankenversicherer (prio.swiss ) und dem Schweizerischen Apothekerverband (pharmaSuisse ) verhandelt und vom Bundesrat genehmigt.

Der Preis aus der Spezialitätenliste in Kombination mit der LOA ergibt den Preis, den wir Ihrer Krankenkasse in Rechnung stellen.

Diese Preisbildung führte zu Einsparungen in Milliardenhöhe im Gesundheitswesen.

LOA V per 01.01.2026 – Was ist neu?

Mit der alten LOA IV gab es einen einzigen, fixen Betrag pro Rezeptzeile eines bezogenen Medikamentes (den sogenannten Medikamentencheck), den die Apotheke verrechnen durfte. Neu heisst diese Tarifposition mit LOA V «Sicherheitscheck Medikament» und unterscheidet preislich vier Kategorien, was die Abrechnung transparenter macht:

  • Kategorie A: Erstmaliger Bezug (CHF 5.20)
  • Kategorie A: Wiederholter Bezug (CHF 4.25)
  • Kategorie B: Erstmaliger Bezug (CHF 4.05)
  • Kategorie B: Wiederholter Bezug (CHF 2.05)

 

Erläuterung zu den Abgabekategorien

  • Die Abgabekategorie A enthält verschreibungspflichtige Medikamente, die in einer Apotheke einmalig bezogen werden dürfen. Für die Fachpersonen besteht eine Dokumentationspflicht. Beispiele sind Antibiotika, Betäubungsmittel und Zytostatika.
  • Die Abgabekategorie B enthält verschreibungspflichtige Medikamente, die in einer Apotheke einmalig oder mehrmals bezogen werden dürfen. Für die Fachpersonen besteht eine Dokumentationspflicht. Beispiele sind Blutdruck- und Cholesterinsenker oder die Pille zur Verhütung.

Dies berücksichtigt den höheren administrativen und beratenden Aufwand bei einer erstmaligen Abgabe eines Medikamentes.

 

Mehr als nur Abgabe – Das alles steckt im «Medikamenten-Check»

Akkordeon

Ist das Rezept für Sie oder jemand anders? Wurde es korrekt ausgestellt?

Die Zulässigkeitsüberprüfung: Macht eine Repetition Sinn oder soll zuerst Rücksprache mit dem behandelnden Arzt genommen werden? Benötigt der Kunde das Produkt in diesem Intervall oder gab es ein Missverständnis betreffs der Dosierung?

Stimmt die verordnete Dosierung (bei Kindern zum Beispiel in Zusammenhang mit dem aktuellen Gewicht)?

Wie und wann soll das Medikament eingenommen werden – passt das mit der Einnahme von anderen, evtl. bestehenden Therapien?

Welche Packungsgrösse ist angepasst (zum Beispiel ausreichend für die verordnete Therapiedauer oder bis zum nächsten Arzttermin)?

Prüfung der Wechselwirkungen innerhalb des Rezeptes (beeinflussen sich zum Beispiel 2 Wirkstoffe der aktuellen Therapie gegenseitig?).

Kontrolle von Risikofaktoren und Kontraindikationen (zum Beispiel eine vorliegende Allergien auf einen der Wirk- oder Hilfsstoffe).

Bei Bedarf nehmen wir Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt (zum Beispiel bei einem Lieferengpass oder einer Allergie auf eine Substanz).

Bei der Abgabe erklären wir Ihnen die korrekte Anwendung und versehen das Produkt mit einer individuellen Dosierungsetikette sowie wichtigen Hinweisen zu Handhabung und Lagerung. Wir besprechen die Therapiedauer, klären offene Fragen und demonstrieren Ihnen die Anwendung bei Bedarf direkt vor Ort.So möchten wir sicherstellen, dass Sie die Therapie korrekt durchführen können und es Ihrer Gesundheit dient.

«Sicherheitscheck Patient»

Gleichgeblieben ist der «Sicherheitscheck Patient», früher Bezugscheck (CHF 3.95). Dieser beinhaltet folgendes:

  • Führen des Patientendossiers
  • Prüfung auf Wechselwirkungen mit bestehenden Medikamenten (auf Verordnung oder – sofern im Patientendossier vermerkt – die selbst gekauften Produkte)
  • Medikationshistorie

Er wird pro Kunde, pro Tag, pro verordnenden Arzt erhoben – unabhängig von der Anzahl Medikamente oder bezogenen Packungen.

Ein älterer Mann in einem Mechaniker-Overall und einem Laborkittel hält einen Schraubenschlüssel und eine Medikamentenschachtel in der Hand. Er unterhält sich mit einer Frau am Apothekentresen, der von Pflanzen und Medikamentenflaschen umgeben ist, wahrscheinlich über Medikamentenpreise.
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Wieso braucht es die LOA überhaupt?

Am einfachsten lässt sich die Preisstruktur seit Einführung der LOA mit der Rechnung eines Servicemonteurs vergleichen: Dieser stellt Ihnen bei einer Reparatur den Weg, die Zeit und das Material in Rechnung. So sehen Sie als Kunde genau, wofür Sie was bezahlen.

Fast gleich verhält es sich in der Apotheke:

  • Das «Material» ist das Medikament.
  • Der «Weg» ist der «Sicherheitscheck Patient»
  • Die «Zeit» ist der «Sicherheitscheck Medikament»

Dieses System stellt sicher, dass der Aufwand für unsere Checks fair abgegolten wird – unabhängig vom Preis des Medikaments. Das fördert indirekt die Abgabe günstiger Generika und schafft echte Kostentransparenz. Gleichzeitig stellt die LOA sicher, dass unsere pharmazeutische Beratung als wertvolle Expertenleistung honoriert wird.

Kosten sparen durch Checks – wie ist das möglich?

Zusätzlich zur Kostenersparnis stärkt das System Ihre Sicherheit: Wer eine Stammapotheke wählt, profitiert doppelt. Da wir Ihre gesamte Medikamentenhistorie – von ärztlichen Rezepten bis hin zu Ihren eigenen Einkäufen – im Blick haben, können wir Sie umfassender beraten. Wir erkennen Wechselwirkungen frühzeitig, vermeiden unnötigen Verbrauch und finden die für Sie idealen Packungsgrössen. Ihre Treue sorgt so für eine sicherere und effizientere Therapie.

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen – und genau dafür geben wir jeden Tag unser Bestes.

Ihr Apotheke Wyss Team

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